Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Haftpflichtversicherungen

Privathaftpflicht

Wenn ein Mensch einer anderen Person willentlich oder versehentlich Schaden zufügt, ist dieser für alle daraus resultierenden Kosten zur Verantwortung zu ziehen. Leider sind diese Kosten für Privatpersonen häufig kaum finanziell zu tragen. Damit Sie in einer solchen Situation in keine finanzielle Notlage geraten, sollten Sie den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung in Erwägung ziehen. Beachten Sie jedoch, dass eine solche Versicherung bestimmte Schadensfälle ausschließt, für die Sie einen gesonderten Vertrag abschließen müssen, wie beispielsweise eine KFZ-Versicherung.

Eine Privathaftpflichtversicherung kann sich insbesondere in den zur Verfügung stehenden Einschlüssen von anderen privaten Haftpflichtversicherungen unterscheiden. Beispielsweise kann eine Privathaftpflichtversicherung andere Zusatzversicherungen ergänzen oder sogar vollständig enthalten. So kann der Versicherungsnehmer zwischen Tarifen wählen, die, sofern enthalten, die Bauherrnhaftpflicht oder Bestandteile der Gewässerschadenshaftpflichtversicherung beinhalten. In diesem Sinne steht dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit offen, einen Tarif zu wählen, der seinen persönlichen Ansprüchen an eine optimal und individuell auf ihn abgestimmte private Haftpflichtversicherung genügt.

Gewässerschadenhaftpflicht

Wer in ein Gewässer Stoffe einleitet, die die Beschaffenheit des Gewässers verändern, ist zu Ersatz denjenigen gegenüber verpflichtet, die aus der Veränderung Schaden ziehen. Dies betrifft insbesondere Hausbesitzer, die einen Öltank verwenden. Ist ein Gewässer von Öl durchsetzt, können die Kosten einer Gewässerreinigung schnell explodieren. Aus diesem Grund ist eine Gewässerschadenshaftpflichtversicherung insbesondere für Hausbesitzer eine notwendige und sinnvolle Investition.

Eine Gewässerschadenshaftpflichtversicherung sieht in der Regel eine Unterscheidung zwischen oberirdischer und unterirdischer Lage des Containers vor. Da unterirdische Container häufig schneller auf das Erdreich einwirken können, bevor ein Schaden festgestellt wird, wird die Gewässerschadenshaftpflichtversicherung dies in der Tarifierung berücksichtigen. Eine Gewässerschadenshaftpflichtversicherung kann aber auch, je nach Tarif, weitere Leistungen übernehmen. So kann der Fall eintreten, dass Sie dediziert gewässerschädliche Substanzen lagern. Da manche Versicherer dies als nicht versicherungsfähig einstufen, soll Ihnen dieses Beispiel nahelegen, die Tarife der Gewässerschadenshaftpflichtversicherung genau zu prüfen. Wählen Sie eine Versicherung, die Ihre persönliche Situation widerspiegelt und absichert.

Veranstaltungshaftpflicht

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen viele Umstände bedacht und viele Risiken abgewogen werden. Da Ihnen unter Umständen sehr hohe Kosten entstehen können, müssen Sie eine Veranstaltungshaftpflicht abschließen. Diese nimmt Ihnen die Last, für Sach- Personen und Tätigkeitsschäden aufzukommen, die aus der Veranstaltung entstehen.

Die Veranstaltungshaftpflicht deckt eine sehr große Reihe von möglichen Kosten und Risiken ab. Wenn Sie ein Fest oder eine öffentliche Feier veranstalten, kann die Haftpflicht z.B. eine Umwelthaftpflicht beinhalten. Ebenso kann für die Veranstaltungshaftpflichtversicherung die Höhe der jeweiligen Deckungssummen variieren. Wenn Sie für eine Veranstaltung, ein Fest oder eine öffentliche Feier eine Haftpflichtversicherung abschließen, achten Sie daher genau auf die jeweiligen Einschlüsse.

Haus- & Grundstückshaftpflicht

Als Besitzer eines Grundstückes sind Sie zu Schadensersatz verpflichtet, wenn Sie direkt oder indirekt daran Schuld tragen, dass Dritte auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommen. Da Sie für Schadensersatzleistungen in voller Höhe aufkommen müssen, ist es leicht möglich, dass Sie im Falle eines erlittenen Schadens schnell an Ihre finanziellen Grenzen geraten. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung vor, die diese Kosten für Sie übernimmt. In der Regel werden vom Versicherer Allmählichkeitsschäden, Sachschäden durch Wasser und Schäden durch Bauarbeiten gedeckt. Für genauere Fragen zu versicherten Leistungen prüfen Sie bitte die jeweiligen Tarife.

Um eine optimal auf Ihre Lebenssituation abgestimmte Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung abzuschließen, unterscheiden die Versicherer zwischen den Arten der Häuser und des Verwendungszweckes. Eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung wird beispielsweise unterscheiden, ob ein Grundstück überwiegend bewohnt wird, oder ob auf dem Grundstück überwiegend Gewerbe betrieben wird. Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherungen unterscheiden auch bezüglich der Quadratmetergröße und der Größe der dem Grundstück anliegenden Straße. Eine weitere maßgebliche Größe für die Tarifierung der Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung ist zudem die Anzahl der Wohnungen, bzw. Häuser.

Bauherrenhaftpflicht

Für viele Menschen ist der Bau eines eigenen Hauses ein Traum, den sie sich im Laufe des Lebens gerne erfüllen möchten. Dabei sind den meisten Bauherrn die offensichtlichen Schwierigkeiten bekannt, wie beispielsweise die grundlegenden Kosten des Baus und die Wahl einer geeigneten Baufirma. Wenigen ist bekannt, welche zusätzlichen Schwierigkeiten entstehen können. So können beispielsweise beim Bau Handwerker oder Besucher verletzt werden, deren Schaden der Bauherr tragen muss. Oder Stürme und Feuer können den Bau verzögern und in diesem Sinne eine finanzielle Mehrbelastung herbeiführen. Eine Bauherrenversicherung sichert Sie gegen alle Eventualitäten ab, die Ihnen als Bauherr begegnen können. Bei Fragen zu einzelnen Einschlüssen der Versicherung prüfen Sie bitte die jeweiligen Tarife.

Als Bauherr sollten Sie beim Abschluss einer Bauherrenversicherung insbesondere darauf achten, dass die Versicherung einen möglichst hohen Schadensbetrag für Personen- und Vermögensschäden abdeckt. Beachten Sie bei der Wahl der Bauherrenversicherung, dass der Bauherr bei einem negativen Ausgang eines Rechtsstreites ggf. unbegrenzt für mögliche Schadensersatzleistungen aufkommen muss. Auch sollten Sie vor Abschluss der Bauherrenversicherung prüfen, inwieweit Ihr Bauanliegen von der Versicherung unterstützt wird, da der Versicherer sehr präzise zwischen Haustypen und Hausnutzung unterscheidet. Eine geeignete und besonnen gewählte Bauherrenversicherung ist daher eine Pflichtversicherung jeder Person, die ein Grundstück bebauen möchte.

Berufshaftpflicht für Ärzte

Betriebshaftpflicht

Wenn Menschen durch Mitarbeiter oder Gerätschaften Ihres Unternehmens geschädigt werden, ist die Unternehmung zu Schadensersatz verpflichtet. Da die Höhe dieses Ersatzes unbegrenzt ist, können schnell Beträge entstehen, die Ihnen und dem Geschäft die Existenzfähigkeit entziehen können. Eine Betriebshaftpflichtversicherung sollte daher für jeden Betrieb eine der ersten Versicherungen sein.

Ein Schaden muss für den Verursacher nicht in jedem Fall auf den ersten Blick ersichtlich sein. Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt beispielsweise, je nach Tarif, auch Internetschäden ab. Verursacht ein Mitarbeiter Ihres Betriebes einen Datenausfall bei einem Dritten, beispielsweise durch eine vireninfizierte E-Mail, ist dies durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt. Ein weiterer Vorteil einer Betriebshaftpflichtversicherung ist auch, dass bestimmte Versicherungen die Bauherrnhaftpflicht decken, die Sie anderenfalls separat abschließen müssten. Die Betriebshaftpflicht umfasst eine große Zahl verschiedener Deckungen und Einschlüsse, die Ihnen in der Vielzahl eine optimal auf Sie abgestimmte Versicherung ermöglichen.

Pferdehalterhaftpflicht

Jedem Pferd wohnt eine immense Kraft inne. Es kann sehr leicht eine Situation eintreten, in der Ihr Pferd einem Dritten Schaden zufügt. Da das Bürgerliche Gesetzbuch in diesem Fall die vollständige Haftung des beteiligten Pferdehalters vorsieht, können schnell Beträge entstehen, die dieser nicht ohne Weiteres aufbringen kann. Um einer finanziellen Notlage vorzubeugen, sieht der Gesetzgeber für jeden Pferdehalter eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung vor, die die finanziellen Leistungen im Schadensfall übernimmt.

Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung deckt in der Regel nur die wichtigsten Einschlüsse ab, die notwendig sind, im Schadensfall Sie und evtl. beteiligte Dritte vor finanziellen Schäden zu schützen. Allerdings gibt es auch bei Pferdehalterhaftpflichtversicherungen Unterschiede in den Einschlüssen. So ist es beispielsweise möglich, den Pferdehalter gegen einen ungewollten Deckungsakt des Tieres zu versichern. Es ist auch möglich, Ihr Pferd für Aufenthalte im Ausland zu versichern. Auch bei der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind die Möglichkeiten zahlreich, eine optimale Absicherung zu erzielen.

Hundehaftpflicht

Selbst der gutmütigste Hund kann in einer unbeobachteten Minute einem Dritten direkt oder indirekt Schaden zufügen. Da das Bürgerliche Gesetzbuch in diesem Fall die vollständige Haftung des beteiligten Hundehalters vorsieht, können schnell Beträge entstehen, die dieser nicht ohne Weiteres aufbringen kann. Um einer finanziellen Notlage vorzubeugen, sieht der Gesetzgeber für jeden Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung vor, die die finanziellen Leistungen im Schadensfall übernimmt.

Sie sollten darauf achten, dass die Hundeversicherung möglichst viele Bereiche abdeckt, die Sie von einer Hundeversicherung abgedeckt sehen möchten. Beispielsweise kann Ihr Hund in einem Mietgebäude Tapeten und Elektronik angreifen. Eine geeignete Hundeversicherung sollte daher einen Einschluss bezüglich Mietsachschäden beinhalten. Relevant ist dieser Einschluss vor allem bei Tieren, die größtenteils in der Wohnung gehalten werden. Auch sollte eine Hundeversicherung möglichst tolerante Bedingungen aufweisen, einen Schaden durch Ihren Hund anzuerkennen. So sollte Ihr Versicherer auch dann für einen Schaden aufkommen, wenn Ihr Hund ohne Leine geführt wird, oder wenn ein Nachbar Ihren Hund spazieren führt. Aufgrund der Vielzahl verfügbarer Versicherungen steht es Ihnen frei, genau die Hundeversicherung auszuwählen, die exakt Ihren persönlichen Vorstellungen entspricht.

Jagdhaftpflicht

Drohnenhaftpflicht / Kasko

Vermögenschadenhaftpflicht

Zum Seitenanfang